7.8.5. Der vom Stadtrat festgesetzte Ursprungswert von Fr. 1'600.00/m2 befindet sich mit rund 50 % des um die Gestehungskosten bereinigten, zwischen den Parteien unstrittigen (Erw. 6.1.3.) aktuellen Landwerts wohl eher am oberen Rand des in Frage kommenden Preisrahmens. Er erscheint insgesamt plausibel und ist daher zu schützen.