7.8. 7.8.1. An der Verhandlung argumentierte der Vertreter des Kantonalen Steueramts dahingehend, dass für das Bahnareal kein Markt vorhanden gewesen sei, da die freie Handelbarkeit nicht gegeben sei. Es komme darauf an, welcher Preis von unbeteiligten Dritten bezahlt werde. Vorliegend handle es sich daher um Nichtbauland (Protokoll, S. 11). Der Grenzwert von Fr. 500.00/m2 für Industrieland dürfe keinesfalls überschritten werden.