Weiter ist die Störfallvorsorge zu berücksichtigen. Die J sind, soweit möglich, zu erhalten. Der Wasserdurchfluss ist in jedem Fall zu gewährleisten (§ 20 SNV Gestaltungsplan B TP H). 7.7.3. Die Vorschriften des Gestaltungsplans machen die Überbaubarkeit im Vergleich zu Zonen ohne Gestaltungsplanpflicht anspruchsvoller. Auf der anderen Seite ermöglichen sie eine Abweichung von der Regelbauweise und erhöhen die Ausnützung.