7.5. Die Parteien legen der Mehrwertabgabenrechnung einen unstrittigen Bodenwert nach der Umzonung vom Fr. 3'285.00/m2 und ebenfalls unstrittige Gestehungskosten von Fr. 50.00/m2 für den Abbruch bestehender Gebäude und von Fr. 100.00/m2 für den Gestaltungsplan zugrunde. Diese Werte sind von den Parteien explizit anerkannt und nicht von Amtes wegen zu korrigieren (Protokoll, S. 9, Erw. 6.1.3.). Das Kantonale Steueramt hat, ausgehend von einem Bodenwert von Fr. 300.00/m2 vor der Umzonung, den Mehrwert auf Fr. 2'985.00/m2 geschätzt.