, mit Hinweis auf AGVE 1998 S. 338 und 1995 S. 281). Daraus folgt, dass die Planung mit der Genehmigung in Kraft tritt, obwohl dagegen noch ein Rechtsmittel möglich wäre (so auch der Entscheid des SKE 4-EV.2019.14 vom 17. März 2021, S. 8). Stichtag im vorliegenden Verfahren ist somit der 7. Juni 2017. Auf diesen Termin ist der Verkehrswerts des Landes grundsätzlich nach der – auch enteignungsrechtlich im Vordergrund stehenden – statistischen Methode zu bestimmen, d.h. es ist soweit möglich, auf Vergleichshandänderungspreise abzustellen.