m2 die Nutzungsmöglichkeiten des vormaligen Bahnareals unberücksichtigt. Das BAV habe bestätigt, dass das geplante Bauprojekt sich auch auf dem Bahnareal hätte realisieren lassen, sofern dessen Gebäudeteile oder Gebäudeelemente vollumfänglich dem Bahnbetrieb hätten zugerechnet werden können oder zumindest teilweise mit dem Bahnbetrieb in Verbindung stünden. Die Vorinstanz habe den beträchtlichen Umfang an realisierbaren zulässigen Nebenbetrieben auf dem Bahnareal berücksichtigt. Diese Realisierungsmöglichkeiten liessen die Festlegung des Bodenpreises auf Fr. 1'600.00/m2 vor der Umzonung als sehr plausibel erscheinen.