Der unstrittige Landwert nach der Umzonung ist aber eben vorliegend der gerichtlichen Überprüfung durch Parteikonsens von Gesetzes wegen entzogen. Der bisher uneingeschränkt postulierte Vorrang des Differenzwerts kann daher für das SKE nur gelten, wenn dem Gericht alle Elemente der Festsetzungsverfügung, also Ursprungswert, Gestehungskosten und Wert nach Planungseingriff, zur Überprüfung offen stehen, ansonsten hat sich dieses auf die strittigen Elemente zu beschränken.