Es führte dazu aus, dass das Bauprojekt auch vor der Schaffung der Spezialzone B hätte bewilligt werden können, sofern dessen Gebäudeteile oder Gebäudeelemente dem Eisenbahnbetrieb dienen. Zur Schätzung des Kantonalen Steueramts äusserte sich das BAV nicht. Daraufhin ersuchte der Gemeinderat das Kantonale Steueramt mit Schreiben vom 4. Mai 2020 um nochmalige Überprüfung der Schätzung des ursprünglichen Bodenwerts auf Fr. 300.00/m2 unter Berücksichtigung der Ausführungen des BAV. Dieser Aufforderung kam das Kantonale Steueramt mit Schreiben vom 18. Mai 2020 nach und hielt an seiner ursprünglichen Schätzung fest.