5.5. Der Gemeinderat ersuchte zunächst das Bundesamt für Verkehr (nachfolgend: BAV) mit Schreiben vom 18. März 2020 um Beantwortung der Frage, ob das geplante Bauprojekt auch vor der Schaffung der Spezialzone B auf dem Gleisareal hätte realisiert werden können und um Beurteilung der Plausibilität der Schätzung des Bodenwerts vor der Umzonung durch das Kantonale Steueramt auf Fr. 300.00/m2. Das BAV kam dieser Aufforderung mit Schreiben vom 9. April 2020 nach. Es führte dazu aus, dass das Bauprojekt auch vor der Schaffung der Spezialzone B hätte bewilligt werden können, sofern dessen Gebäudeteile oder Gebäudeelemente dem Eisenbahnbetrieb dienen.