2.8. Das Bundesgericht hat dazu festgehalten, dass sich die Rechtsmittelfrist gestützt auf den verfassungsmässigen Anspruch auf Vertrauensschutz dann verlängern kann, wenn noch vor deren Ablauf eine vertrauensbegründende Auskunft erteilt wird. Die erneute Zustellung eines Entscheids, welcher eine vorbehaltlose Rechtsmittelbelehrung enthält, kann als solche gewertet werden (BGE 115 Ia 12, Erw. 5c).