Die Verfügung sei der Rechtsvertretung daraufhin am 25. September 2019 korrekt zugestellt worden. Erst dadurch sei der Eröffnungsmangel geheilt worden. Nach Treu und Glauben habe sie daher davon ausgehen -7- dürfen, dass die Rechtsmittelfrist erst am 25. September 2019 zu laufen begonnen habe.