1.2.2. Gemäss § 16a der Verordnung über die Delegation von Kompetenzen des Regierungsrats (Delegationsverordnung, DelV; SAR 153.113) vom 10. April 2013 wird der Regierungsrat in Mehrwertabgabeverfahren durch das BVU vertreten. Das BVU wird namentlich dazu ermächtigt, Rechtsmittel zu ergreifen. Vorliegend wurde dem BVU die Ermächtigung zur Prozessführung zudem mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2021-000072 vom 20. Januar 2021 auch ausdrücklich erteilt.