Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. J. Das SKE führte am 11. Mai 2022 eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll, S. 2). Aufgrund des hohen Streitwerts (Fr. 625'178.00 – Differenz der Mehrwertabgabe zwischen ursprünglicher Verfügung [B.1.] und Einspracheentscheid [B.3.]) tagte das Gericht in der für besondere Fälle vorbehaltenen Fünferbesetzung (§ 3 Abs. 5 des Gerichtsorganisationsgesetzes [GOG; SAR 155.200] vom 6 Dezember 2011; angekündigt in der Verhandlungseinladung vom 2. März 2022. Anschliessend wurde der Fall erstmals beraten. Die endgültige Redaktion wurde vom Gericht mit Zirkulation vom 27. Juli 2022 verabschiedet. -5-