Mit Einspracheentscheid vom 7. Dezember 2020 setzte der Stadtrat Q. die Mehrwertabgabe in teilweiser Gutheissung der Einsprache neu auf Fr. 810'822.00 fest. C. Gegen den Einspracheentscheid erhob der Kanton Aargau mit Eingabe vom 21. Januar 2021 Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), mit folgenden Anträgen: "1. Ziffer 1 und 2 des Einspracheentscheids des Stadtrats Q. vom 7. Dezember 2020 seien aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: -3- "1. Auf die Einsprache wird nicht eingetreten.