B.2. Die Festsetzungsverfügung vom 16. September 2019 wurde zunächst nur der A. AG eröffnet. Mit Schreiben vom 20. September 2019 ersuchten die damaligen Rechtsvertreter der A. AG beim Stadtrat Q. um Eröffnung der Festsetzungsverfügung an die Rechtsvertreter. Daraufhin wurde die Verfügung nochmals ausgefertigt und am 25. September 2019 den Rechtsvertretern der A. AG förmlich eröffnet. B.3. Die A. AG liess am 24. Oktober 2019 gegen die Festsetzungsverfügung des Stadtrats Q. Einsprache erheben und die Aufhebung der Verfügung beantragen.