A.1. Die Stadt Q. führte eine Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung durch, welche die "Änderung Bauzonenplan 'Gebiet B', Teilrevision Bau- und Nutzungsordnung 'Spezialzonen E B'" umfasste. Die vom Einwohnerrat am 23. Januar 2017 beschlossene Revision wurde vom Regierungsrat mit Beschluss vom 7. Juni 2017 (RRB Nr. 2017-000630) genehmigt. Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision wurden die bisherige Wohnund Gewerbezone (WG) 5 und Teile der bisherigen Verkehrsflächen des D innerhalb des Siedlungsgebiets der Spezialzone B zugewiesen.