Beschwerde- A. AG gegnerin vertreten durch lic. iur. Felix Weber, Rechtsanwalt, Hintere Bahnhofstrasse 6, 5001 Aarau Vorinstanz Einwohnergemeinde Q. handelnd durch den Stadtrat Gegenstand Mehrwertabgabe auf einem Teil der Parzelle aaa (Umzonung von Verkehrsfläche zu Spezialzone B) Das Gericht entnimmt den Akten: -2-