Für alle Heizsysteme seien täglich während 24 Stunden Sperrzeiten von insgesamt sechs Stunden vorzusehen. Die Dauer der einzelnen Sperrzeiten betrage maximal drei Stunden. Ladestationen könnten bei einem Netzengpass komplett gesperrt werden. Die unterschiedliche Behandlung in Bezug auf die Sperrzeiten begründe auch die unterschiedliche Behandlung bei der Erhebung von Gebühren. Während die Heizleistung unter extremen Netzverhältnissen trotzdem mit höherer Priorität aufrechterhalten werden müssen, würden Ladeinfrastrukturen in einem extremen Ereignisfall komplett gesperrt.