Die Gebühren bestünden aus Netzanschlusskosten, Netzkostenbeiträgen und Netznutzungstarifen. Aufgrund des geltenden Gebührenreglements müsse die Gemeinde an den verfügten Gebühren festhalten. Die Förderung oder das Verbot bestimmter Heizungstypen durch gewisse Kantone sei für die Anwendung des Gebührenreglements irrelevant.