Aus den Planungsunterlagen der Firma D. AG ergebe sich, dass die Spitzenleistung der Wärmepumpe und die Leistung der Notheizung bei der Berechnung der Anschlussgebühr addiert worden seien, obwohl sich die Notheizung nur in einem Störfall einschalte und damit nicht gleichzeitig mit der Wärmepumpe betrieben werden könne. -7-