Wärmepumpen würden im Reglement der Gemeinde Q. Elektroheizungen gleichgestellt, obwohl diese in den meisten Kantonen mittlerweile verboten seien und Wärmepumpen gefördert und subventioniert würden. Die Gemeinde unterstütze die Bemühungen von Bund und Kantonen zur Reduktion der CO2-Emissionen nicht und berufe sich auf ein Reglement, was in den letzten 20 Jahren nicht an die Erfordernisse einer dringend notwendigen Klimapolitik angepasst worden sei. Das Reglement sehe bei einer Ladestation für Elektroautos keine Anschlussgebühr vor, obwohl diese einen grösseren Strombedarf als eine Wärmepumpe habe. Dies stelle eine nicht erklärbare Ungleichbehandlung dar.