A.1. A. ist Eigentümer der Parzelle aaa in Q. im Halte von 897 m2. Am 12. Juli 2021 stellte er beim Gemeinderat Q. ein Baugesuch für den Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärme- pumpe für Heizung und Brauchwarmwasser. A.2. Mit Baubewilligung vom 19. August 2021 wurde ein provisorischer Anschlussbeitrag an die C. von Fr. 3'640.00 zzgl. MWST von Fr. 280.28, zusammen Fr. 3'920.28, verfügt. B.1. Am 10. September 2021 erhob A. Einsprache gegen die Gebührenverfügung und beantragte die ersatzlose Streichung der Anschlussgebühr. B.2. Der Gemeinderat Q. wies die Einsprache mit Beschluss vom 4. Oktober 2021 vollumfänglich ab.