1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 10. August 2021 und somit der gemäss Beitragsplan auf die Beschwerdeführenden entfallende Beitrag in Höhe von Fr. 18'345.00 aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'600.00, den Kanzleigebühren von Fr. 300.00 und den Auslagen von Fr. 270.00, insgesamt Fr. 2'170.00, sind von der Beschwerdegegnerin zu bezahlen. - 24 - Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'600.00 wird den Beschwerdeführenden zurückerstattet.