Im Abschnitt der Sondage 2 sei dagegen gemäss Fachbericht ATB der Anteil an Feinkorn sehr hoch, weshalb eine Weiterverwendung ohne Untersuchung ein erhöhtes Risiko für Frostschäden berge, weshalb die ATB die Vornahme weiterer Sondagen empfohlen habe. Die Beschwerde wurde vom BVU insofern teilweise gutgeheissen, als der Gemeinderat im Sinne einer Auflage verpflichtet wurde, die Kofferung nur dort zu ersetzen, wo sich dies aufgrund entsprechender Abklärungen im Rahmen der Bauarbeiten als notwendig erweist.