6.2. In seinem Entscheid vom 30. Mai 2023 hielt das BVU fest, gemäss Fachbericht der Abteilung Tiefbau (kurz: ATB) vom 29. März 2023 könne die bestehende Fundation im Abschnitt Nr. 1 der Sondage problemlos weiterverwendet werden. Für einen Ersatz dieser Schicht gebe es also keinen vernünftigen Grund. Im Abschnitt der Sondage 2 sei dagegen gemäss Fachbericht ATB der Anteil an Feinkorn sehr hoch, weshalb eine Weiterverwendung ohne Untersuchung ein erhöhtes Risiko für Frostschäden berge, weshalb die ATB die Vornahme weiterer Sondagen empfohlen habe.