6. 6.1. 6.1.1. Das Projekt sieht vor, dass die bestehenden Gefälle grösstenteils belassen werden. Lediglich im Bereich der Parzelle eee ist eine einseitige Neuausrichtung des Gefälles auf den neuen Randabschluss und Strassenablaufschacht vorgesehen. Das Längsgefälle soll unverändert bestehen bleiben. Die R-Strasse verfügte bisher bereits über Randabschlüsse, auch wenn diese nur einreihig vorhanden waren. Im südlichen Abschnitt war bereits eine Stellplatte. Dort war auf die angrenzenden Vorplätze bzw. Zugänge ein zweireihiger Bundstein erstellt worden. Im nördlichen Teil der Strasse ein zweireihiger Bundstein vorhanden.