5.6.4.4. Die R-Strasse weist im nördlichen Teil bis zum Eingang des E und G ein einseitiges Quergefälle Richtung Osten auf. Ein Dachgefälle ist nur im Bereich der Einmündung der Strasse XX vorhanden. Im unteren Teil der R-Strasse verändert sich das einseitige Quergefälle nach Osten in ein solches nach Westen. Die bestehenden Gefälle sollen grösstenteils belassen werden. Im Bereich der Parzelle eee ist eine einseitige Neuausrichtung des Gefälles auf den neuen Randabschluss und Strassenablaufschacht vorgesehen. Das von 9 % bis 15 % variierende Längsgefälle soll unverändert bestehen bleiben (Technischer Bericht, S. 8).