5.6.2. Der vorliegend interessierende Abschnitt der R-Strasse liegt hauptsächlich in der Wohnzone 2 und der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sowie zu einem kleinen Teil in der Zone G. Laut Strassenrichtplan vom Dezember 1997 handelt es sich um eine Erschliessungsstrasse, die der Feinerschliessung dient. Die R-Strasse ist mit einem Fahrverbot belegt, von dem ausschliesslich die Anstösser ausgenommen sind. Das ganze Gebiet ist auf den Zubringerdienst beschränkt (Protokoll, S. 8). Die Strasse wird dennoch auch mit Lastwagen, z.B. für Kehrichtabfuhr, befahren (Einwendungsentscheid vom 10. August 2021, S. 2).