5.5. 5.5.1. Voraussetzung für die Beitragserhebung ist gemäss den einschlägigen Bestimmungen (§ 34 Abs. 1 BauG und § 11 SR), dass eine Erstellung oder Änderung vorliegt, wobei auch der Neubau einer Strasse auf dem Trasse eines Flurwegs als Neubau einer Strasse gilt (§ 8 Abs.1 SR).