Beim vorliegenden Bauvorhaben handle es sich um nicht beitragsauslösende Unterhalts- und Erneuerungsmassnahmen, welche praxisgemäss ohne Beitragsplan mittels Verpflichtungskredit zu Lasten des Steuersubstrats zu verrechnen seien. Dieses Vorgehen sei ursprünglich auch an der Gemeindeversammlung vom 20. November 2019 entsprechend beantragt und beschlossen worden. Erst nach einem unbegründeten Antrag auf Durchführung eines Beitragsplanverfahrens sowie der anschliessenden Fehlinterpretation der Prüfergebnisse zweier Sondagebohrungen sei an der Gemeindeversammlung vom 19. November 2020 der Beitragsplan beschlossen worden.