Damit seien die Annahmen der Beschwerdegegnerin, auf welche diese ihre Beitragsforderung stütze – nämlich dass die R-Strasse über keinen Kieskoffer verfüge und somit nur ein Feldweg sei – widerlegt. Daran ändere auch der Umstand, dass bei zwei der fünf Druckprüfungen der verlangte ME-Wert nicht erreicht wurde, nichts. Neben den schlechten Bodenverhältnissen sei zu berücksichtigen, dass selbst bei der - 16 -