Einzig der neue Belag führe zu einer gewissen Verbesserung. Insgesamt betrachtet seien die Vorteile zu gering, als dass von einer wesentlichen Verbesserung der Erschliessungssituation ausgegangen werden könne. Das Grundstück erfahre keine realisierbare Wertvermehrung durch das Bauprojekt und somit keinen wirtschaftlichen Sondervorteil.