Die vorbehaltslos erteilte Baubewilligung lasse darauf schliessen, dass die R-Strasse normkonform ausgebaut worden sei und eine hinreichende Erschliessung vorliege. Es seien weder typischerweise bei ungenügender Verdichtung oder fehlender Verdichtungsfähigkeit des Kiesgemischs bzw. der Fundation auftretenden Netzrisse und Senkungen noch Frosthebungen mit tiefen Schlaglöchern erkennbar. Lediglich an zwei Stellen seien kleinflächige feingliedrige Netzrisse erkennbar. Vereinzelt vorhandene Längs- und Querrisse seien auf örtliche Strukturstörungen durch Werkleitungsquerungen und –arbeiten sowie deren Belagsflicke oder Schacht- und Fundamenteinbauten zurückzuführen.