Es handle sich bei dem Strassenbauprojekt nicht um eine erstmalige und damit beitragsauslösende Erstellung einer Strasse. Die vom Beitragsperimeter erfassten Grundstücke seien bereits heute hinreichend erschlossen. Die R-Strasse sei genügend und normkonform ausgebaut. Dies werde dadurch belegt, dass über Jahre hinweg alle Baubewilligungen erteilt worden seien. Die vormals unüberbauten Parzellen ccc und fff seien 2005 bzw. 2018 bebaut worden. Dabei sei die strassenmässige Erschliessung und damit die Baureife seitens der Baubewilligungsbehörde nicht thematisiert oder gar infrage gestellt worden.