5.2. 5.2.1. Die Beschwerdeführenden lassen geltend machen, die R-Strasse weise derzeit an der schmalsten Stelle eine Breite von 3.20 m auf. Es gebe genügend Ausweichmöglichkeiten beim Kreuzen von Motorfahrzeugen. Derzeit verfüge der innerhalb des Beitragsperimeters gelegene Teil der R-Strasse über ein ungebundenes Kiesgemisch (Kofferung) und einen mit einem teerhaltigen Mittel gebundenen Asphaltbelag. Weiter verfüge er westseitig über Randabschlüsse, eine funktionierende Entwässerung mit sechs an die Kanalisation angeschlossenen Entwässerungsschächten sowie über eine moderne bewegungsgesteuerte Beleuchtungsanlage.