M.3. Die Beschwerdeführenden nahmen innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 10. Oktober 2023 Stellung und hielten an den mit Beschwerde vom 13. September 2021 gestellten Anträgen sowie am anlässlich der Augenscheinverhandlung vom 8. Juni 2022 präzisierten Rechtsbegehren hinsichtlich des Gemeindeanteils fest und erklärten ebenfalls den Verhandlungsverzicht. N.1. Mit Schreiben vom 16. Oktober brachte das SKE die Eingabe der Beschwerdeführenden der Beschwerdegegnerin zur Kenntnis und gab ihr die Gelegenheit, bis 8. November 2023 dazu Stellung zu nehmen. N.2. Die Beschwerdegegnerin erklärte mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 den Verzicht auf eine weitere Stellungnahme.