M.1. Mit Schreiben vom 18. August 2023 teilte das SKE den Beschwerdeführenden mit, dass das Verfahren wiederaufgenommen werden kann und stellte ihnen frei, sich bis 11. September 2023 zu den Neuerungen, insbesondere in Bezug auf den Entscheid des BVU vom 30 Mai 2023, zu äussern. Weiter wurden sie darüber informiert, dass ein Verzicht eine erneute Verhandlung -5- möglich sei und wurden ersucht, sich innert derselben Frist zu einem Verhandlungsverzicht zu äussern. M.2. Die Beschwerdegegnerin stimmte dem Verzicht auf eine weitere Verhandlung mit Protokollauszug vom 29. August 2023 zu.