J. Daraufhin wurde das Verfahren mit Verfügung vom 12. August 2022 bis zur Rechtskraft der angefochtenen Baubewilligung förmlich sistiert. K. Mit Entscheid vom 30. Mai 2023 hiess das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (kurz: BVU) die gegen die Baubewilligung vom 21. Juni 2022 erhobene Beschwerde teilweise gut und ergänzte die Baubewilligung mit der Auflage, dass die Kofferung für die Strasse nur dort ersetzt werden darf, wo sich dies aufgrund entsprechender Abklärungen im Rahmen der Bauarbeiten als notwendig erweist.