D.1. Nachdem der Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1'600.00 (Schreiben SKE vom 15. September 2021) fristgerecht geleistet worden war, wurde die Beschwerde der Einwohnergemeinde Q._____ (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) mit Schreiben vom 28. September 2021 zur Kenntnis gebracht unter Ansetzung einer Frist zur Vernehmlassung bis 21. Oktober 2021. D.2. Die Beschwerdegegnerin liess sich mit Eingabe vom 20. Oktober 2021 fristgerecht vernehmen und beantragte die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. E.1. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2021 brachte das SKE die Vernehmlassung den Beschwerdeführenden zur Kenntnis. Ihnen wurde freigestellt, bis 15. November 2021 eine Replik zu erstatten.