den Perimeter Schmutzwasser KS I – KS A einbezogen und in der 1. Bautiefe belastet. Aus der Gewichtung mit dem Faktor 0.45 ergibt sich eine belastete Fläche von 155.70 m2. Zudem wurden 82 m2 in den Perimeter Schmutzwasser KS K – KS I einbezogen und in der 1. Bautiefe belastet. Anlässlich der Verhandlung vom 23. November 2022 brachte der Beschwerdeführer erstmals vor, unüberbaute Parzellen würden im Vergleich zu bebauten Parzellen zu stark belastet. Im Perimeter gäbe es nur zwei unüberbaute und 16 bebaute Parzellen. Der Gemeindeanteil müsse höher sein, um eine übermässige Belastung der unüberbauten Parzellen zu verhindern (Protokoll, S. 12).