Der Augenschein vom 23. November 2022 hat zwar gezeigt, dass mit der aktuellen Bebauung der Parzelle ein Anschluss an die Kanalisation H nicht so sinnvoll wäre (Protokoll S. 4), da ein Teil des Grundstücks tiefer liegt als die Z-Strasse. Das bestehende Gebäude wurde aber im Jahr 1946 erstellt. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gebäude irgendwann durch einen Ersatzneubau ersetzt werden wird. Dann wird ein Anschluss an die Kanalisation H problemlos möglich sein (Protokoll S. 11).