Bei einem Neubau oder auch bei Umbauten könne ein Anschluss an die neuen Schmutzwasserleitungen in der Z-Strasse realisiert werden. Die Abwässer müssten dabei jedoch nicht mittels Pumpen in die Kanalisation eingeleitet werden. Der unmittelbar an der Parzellengrenze liegende Kanalisationsschacht KS H sei mit einer Sohlenhöhe von 540.15 m.Ü.M. geplant. Der in den Beitragsplan einbezogene Teil der Parzelle aaa liege auf einer Höhe von 540 m.Ü.M. und höher, der westliche Rand liege sogar auf einer Höhe von 543 m.Ü.M. Das Pumpen von Abwasser sei somit nicht zwingend erforderlich.