Weiter sei selbst eine erneute Belastung von Grundstücksflächen möglich, wenn durch die baulichen Massnahmen ein neuer Sondervorteil entstehe. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften eine Abwasseranlage neu errichtet werden müsse und erst der Bau dieser neuen Anlage zu einer nach neuem Recht gesetzeskonformen Erschliessung der betroffenen Grundstücke führe. Mit der Erschliessung an die Z-Strasse werde die Entwässerung im Teil-Trenn- system gemäss GEP realisiert. Damit sei der wirtschaftliche Sondervorteil gegeben.