Keine der im Perimeter liegenden Parzellen bzw. Parzellenflächen sei bisher im Teil-Trennsystem an das kommunale Kanalisationsnetz angeschlossen gewesen. Mit dem Projekt werde erstmals die im GEP vorgesehene öffentliche Schmutz- und Meteorwasserleitung (Teil- Trennsystem) mit dem vorgeschriebenen Durchmesser von 300 mm für Sauberwasser und 250 mm für Schmutzwasser installiert. Ohne diesen Ausbau läge im Bereich der im Perimeter liegenden Parzellen keine flächendeckende, systematische und bundeskonforme Erschliessung vor. Der Einspracheentscheid sei somit genügend begründet worden.