2. Bezüglich Parzelle aaa verlangt der Beschwerdeführer den vollständigen Verzicht auf die Erhebung eines Beitrags, da es am wirtschaftlichen Sondervorteil fehle. Eventualiter beantragt er die Erhöhung des Gemeindeanteils auf 60 %. Bezüglich der Parzellen bbb und ccc anerkennt der Beschwerdeführer die Beitragspflicht zwar im Grundsatz, beantragt jedoch eine Erhöhung des Gemeindeanteils auf 60 % und eine dementsprechende Reduktion der Beiträge. -6-