E.3. Die Beschwerdegegnerin liess am 21. Januar 2022 eine abschliessende Duplik erstatten und an ihren Anträgen festhalten. Die Duplik wurde dem Beschwerdeführer am 24. Januar 2022 zur Kenntnis gebracht. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. F.1. Die ursprünglich für den 19. Oktober 2022 geplante Verhandlung wurde aufgrund einer Terminkollision auf Ersuchen des Beschwerdeführers eines Parallelverfahrens auf den 23. November 2022 verschoben (Schreiben des Präsidenten des SKE vom 9. September 2022).