C. Gegen den abschlägigen Einspracheentscheid liess A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 25. August 2021 beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (kurz: SKE), Beschwerde erheben mit folgenden Anträgen: "1. Hauptantrag 1.1. Auf die Erhebung von Beiträgen zu Lasten des Eigentümers des Grundstücks LIG Q./aaa, für den "Neubau Schmutzwasser- und Umbau Meteorwasserleitungen" sei vollständig zu verzichten und dieses Grundstück sei aus den Beitragsplanperimeter zu entlassen.