B.1. Mit Schreiben vom 19. August 2020 erhob A. Einsprache gegen den Beitragsplan und beantragte eine Reduktion des Anteils der Grundeigentümer auf maximal 40 % sowie den vollständigen Verzicht auf die Erhebung von Beiträgen bezüglich Parzelle aaa und die Entlassung der Parzelle aus dem Beitragsperimeter. B.2. Der Gemeinderat Q. wies die Einsprache nach Durchführung einer Einspracheverhandlung mit Einspracheentscheid vom 21. Juni 2021 vollumfänglich ab. -3-