A.2. Die Erstellungskosten für den Abschnitt KS I bis KS A sollen sich gemäss Kostenschätzung vom Mai 2020 auf Fr. 267'031.15 belaufen. Die Kosten sollen zu 30 % von der Gemeinde und zu 70 % von den anstossenden Grundeigentümern getragen werden. Der Kostenanteil für die Gemeinde beläuft sich auf Fr. 80'109.35, jener für die anstossenden Grundeigentümer auf Fr. 186'921.81. Die Kosten für die Erstellung des Abschnitts KS K bis KS I sollen sich auf Fr. 36'580.09 belaufen. Dieser Abschnitt wird von der Gemeinde als Feinerschliessung qualifiziert. Die anstossenden Grundeigentümer haben die Kosten dieses Abschnitts vollumfänglich zu tragen (Grundsätze der Kostenverlegung, S. 4).