Die Beiträge der Grundeigentümer werden zunächst nach Fläche abgestuft. Es werden 4 Bautiefen berücksichtigt. Parzellen bzw. Parzellenteile in der 1. Bautiefe werden zu 100 % belastet, die 2. Bautiefe wird mit 75 % belastet, die 3. Bautiefe wird mit 50 % und die 4. Bautiefe wird mit 25 % belastet. Bei Parzellen, die an mehrere Leitungen anstossen, wird das Prinzip der Winkelhalbierenden angewendet (Grundsätze der Kostenverlegung, S. 4). Weiter wird die Zonenzugehörigkeit der Parzellen berücksich- - 16 -